Braunvieh-Info: Entscheid des BLW, Auszahlung Erhaltungsbeiträge
Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat entschieden, dass für Tiere, deren Eltern oder Grosseltern der Rasse Grauvieh (AL) angehören, keine Beiträge zur Erhaltung von Schweizer Rassen ausgerichtet werden können.
Dieser Entscheid basiert auf den Anforderungen der Tierzuchtverordnung, welche vorsehen, dass die Eltern- und Grosselterntiere dieselbe Rasse wie das beitragsberechtigte Tier aufweisen müssen.
Wir bedauern, dass für Tiere mit AL-Vorfahren, obwohl sie einen Blutanteil von mindestens 87.5% Rätisches Grauvieh aufweisen, keine Beiträge für die Referenzperiode vom 01.06.2023 bis 31.05.2024 ausbezahlt werden können.
Braunvieh Schweiz wird sich bemühen, die betroffenen Ahnen dieser Tiere zusammen mit dem Verein Rätisches Grauvieh